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Häufig gestellte Fragen

1.
Worum geht es in der Klage? /a>

2.
Warum habe ich ein Mitteilungspaket erhalten?

3.
Wurden die Beklagten für schuldig befunden?

4.
Wie weiß ich, ob ich Sammelkläger bin?

5.
Welche Art von Wertpapieren sind anspruchsberechtigt?

6.
Was ist ein ADR?

7.
Wie hoch ist der Entschädigungsfonds?

8.
Wurde der Vergleich bereits genehmigt?

9.
Was muss ich tun, um am Vergleich teilzunehmen?

10.
Was muss ich zusammen mit dem Anspruchsformular einreichen?

11.
Welchen Betrag kann ich erwarten, wenn ich ein Anspruchsformular einreiche?

12.
Wie wird mein Verlust berechnet?

13.
Wann erhalte ich meinen Betrag ausgezahlt?

14.
Was kann ich tun, wenn ich mit dem Vergleich nicht einverstanden bin?

15.
Was soll ich tun, wenn ich nicht an der Klage teilnehmen möchte?

16.
Was passiert, wenn ich gar nichts tue?

17.
Durch wen werde ich vertreten?

18.
Wo erhalte ich zusätzliche Informationen zur Klage?

19.
Wie werden die Anwälte bezahlt?

20.
Warum bekommen Anleger in Fonds A mehr Geld?

F:     Worum geht es in der Klage?

A:     Es wurde eine Klage bei einem US-amerikanischen Bundesgericht eingereicht, in der vorgebracht wird, dass Royal Ahold und zahlreiche Mitbeklagte das operative Ergebnis von Ahold in der Zeit zwischen dem 30. Juli 1999 und dem 23. Februar 2003 falsch ausgewiesen hätten.

Die Klage bringt weiterhin vor, dass der Kurs der Ahold-Aktien bei Bekanntgabe der Überbewertung am 24. Februar 2003 um mehr als 60% fiel.

F:     Warum habe ich ein Mitteilungspaket erhalten?

A:     Sie haben ein Mitteilungspaket erhalten, weil Sie nach unseren Unterlagen Royal Ahold Stammaktien und/oder American Depository Receipts (ADRs) gekauft oder als Dividende erhalten haben. Das Paket soll Sie vom Vergleich unterrichten, auf den man sich mit Ahold geeinigt hat.

F:     Wurden die Beklagten für schuldig befunden?

A:     Nein. Das Gericht hat keine endgültige Entscheidung hinsichtlich des Parteivorbringens in der Klage getroffen. Die Parteien haben sich darauf geeinigt, die Klage durch einen Vergleich beizulegen und USD 1,1 Mrd. an Barmitteln auszuzahlen. Die Beklagten streiten ab, dass sie gegen das Gesetz verstoßen haben. Die Einigung ist daher weder ein Zugeständnis, dass sie rechtswidrig gehandelt haben, noch dass gegen Gesetze verstoßen wurde.

F:     Wie weiß ich, ob ich Sammelkläger bin?

A:     Sie sind Sammelkläger, wenn Sie in der Zeit zwischen dem 30. Juli 1999 und dem 23. Februar 2003 Stammaktien von Royal Ahold bzw. American Depository Receipts (ADRs) gekauft oder diese als Dividenden erhalten haben, ungeachtet dessen, wo Sie leben oder wo Sie die Aktien von Royal Ahold gekauft haben.

F:     Welche Art von Wertpapieren sind anspruchsberechtigt?

A:     Stammaktien und American Depository Receipts sind die beiden Arten von Wertpapieren, die unter diesen Vergleich fallen.

F:     Was ist ein ADR?

A:     ADR ist die Abkürzung von American Depository Receipt. Es handelt sich dabei um ein begebbares von einer US-Bank ausgegebenem Zertifikat, das eine bestimmte Anzahl von ausländischen Aktien (oder eine Aktie) darstellt, die an einer US-amerikanischen Börse gehandelt werden. In diesem Falle entspricht ein ADR einer Ahold Stammaktie.

ADRs sind in US-Dollar denominiert. Die zugrundeliegende Sicherheit wird bei einem US-amerikanischen Finanzinstitut in Übersee gehalten. Damit werden Verwaltungs- und Zollkosten für jede Transaktion reduziert.

F:     Wie hoch ist der Entschädigungsfonds?

A:     Die Parteien haben sich darauf geeinigt, die Klage durch einen Vergleich beizulegen und USD 1,1 Mrd. an Barmitteln auszuzahlen.

F:     Wurde der Vergleich bereits genehmigt?

A:     Nein. Das Gericht hat für den 16. Juni 2006 eine Anhörung anberaumt, bei der der Richter entscheiden wird, ob der Vergleich billig, zumutbar und angemessen ist.

F:     Was muss ich tun, um am Vergleich teilzunehmen?

A:     Wenn Sie am Vergleich teilnehmen möchten, müssen Sie ein ausgefülltes Anspruchs- sowie Verzichterklärungs- und Freistellungsformular ("Anspruchsformular") zusammen mit den notwendigen Nachweisen beim Klageverwalter einreichen. Das Anspruchsformular ist im Mitteilungspaket beinhaltet. Das Anspruchsformular muss bis spätestens zum 18. August 2006 eingehen. Es gilt das Datum des Poststempels.

F:     Was muss ich zusammen mit dem Anspruchsformular einreichen?

A:     Sie müssen für jede auf dem Formular angegebene Transaktion einen Nachweis erbringen. Akzeptable Belege sind z. B.:

1) eine Bestätigung eines Brokers, in der die Bezeichnung des Wertpapiers, den Namen des wirtschaftlichen Eigentümers, die Art der Transaktion, das Datum der Transaktion, die Anzahl der Aktien, den Kurs pro Aktie, und den Gesamtbetrag der Transaktion aufgeführt werden ODER

2) ein monatlicher Auszug, in dem alle über das Konto abgewickelten Transaktionen aufgeführt werden.

F:     Welchen Betrag kann ich erwarten, wenn ich ein Anspruchsformular einreiche?

A:     Da der Betrag, den Anspruchsberechtigte u. U. ausgezahlt bekommen von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter von der Anzahl eingereichter gültiger Anspruchsformulare, der Anzahl der gekauften Royal Ahold Aktien und dem Kauf- bzw. Verkaufszeitpunkt der Aktien, ist es leider nicht möglich, den Sammelklägern zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen genauen Betrag zu nennen.

Die Mitteilung beschreibt den durchschnittlichen Betrag, den man pro Aktie auf der Grundlage der jeweiligen Transaktionen mit Ahold Stammaktien und ADRs erwarten kann.

F:     Wie wird mein Verlust berechnet?

A:     Das Gericht genehmigt einen Plan, wie der Nettoentschädigungsfonds ausgezahlt wird. Diesen benutzt der Klageverwalter für die Berechnung der einzelnen Beträge. Für weitere Informationen zum Auszahlungsplan klicken Sie bitte hier.

Q.     Wann erhalte ich meinen Betrag ausgezahlt?

A:     Die Beträge werden erst ausgezahlt, wenn der Vergleich bei der Anhörung am 16. Juni 2006 durch das Gericht genehmigt wird. Wenn keine Berufung eingelegt wird, werden die Beträge voraussichtlich ungefähr 12 Monate ab Datum der letzten Anhörung ausgezahlt.

F:     Was kann ich tun, wenn ich mit dem Vergleich nicht einverstanden bin?

A:     Wenn Sie Teile des Vergleichs ablehnen, müssen Sie diese Ablehnung schriftlich einreichen. Einzelheiten zum Einreichen gültiger Ablehnungen sind auf Seite 7, Frage 20 der Mitteilung beschrieben.

Ablehnungen müssen bis 12. Mai 2006 eingehen. Es gilt das Datum des Poststempels.

F:     Was soll ich tun, wenn ich nicht an dieser Klage teilnehmen möchte?

A:     Wenn Sie nicht am Vergleich beteiligt sein möchten, können Sie sich vom Vergleich ausschließen lassen. Einzelheiten zum Einreichen gültiger Bitten um Ausschluss sind auf Seite 7, Frage 16 der Mitteilung beschrieben.

Bitten um Ausschlüsse müssen bis 12. Mai 2006 eingehen. Es gilt das Datum des Poststempels.

F:     Was passiert, wenn ich gar nichts tue?

A:     Wenn Sie gar nichts tun, haben Sie keinen Anspruch auf eine Auszahlung aus dem Entschädigungsfonds. Wenn Sie sich jedoch nicht aus dem Verfahren ausschließen lassen, werden Sie niemals in der Lage sein, die Beklagten, die diesen Fall durch den Vergleich beilegen, in Zukunft hinsichtlich der rechtlichen Fragen in diesem Fall selbst zu verklagen.

F:     Durch wen werde ich vertreten?

A:     Das Gericht ernannte die Anwaltskanzlei Entwistle & Cappucci LLP zum "Gruppenanwalt" der Sammelkläger.

Die Geschäftsräumlichkeiten befinden sich an der Adresse:
280 Park Avenue, 26th Floor West
New York, NY 10017

F:.     Wo erhalte ich zusätzliche Informationen zur Klage?

A:     Sie können die Informationen auch über die für die Klage eingerichtete Website im Internet unter der Adresse www.royalaholdsecuritieslitigation.comabrufen.

F:     Wie werden die Anwälte bezahlt?

A:     Die Anwaltskanzlei, die den Fall im Namen der Anleger betreut und den Vergleich ausgehandelt hat, beabsichtigt, bis zu 15 % des Entschädigungsfonds als Honorar zu beantragen. Das Gericht trifft die endgültige Entscheidung über die Höhe des Anwaltshonorars.

F:     Warum bekommen Anleger in Fonds A mehr Geld?

A:     Die vom Anwalt der Klägerinnen beauftragten Schadensersatzfachleute haben festgestellt, dass das Verhalten der Beklagten in einem höheren Maß für die Verluste der Anspruchsberechtigten gemäß Fonds A verantwortlich war als für die Anspruchsberechtigten gemäß Fonds B

Weitere Informationen zur Klage Royal Ahold Securities gibt es im Internet unter der Adresse: www.RoyalAholdSecuritiesLitigation.com